2 Gesetz über Bau und Unterhalt der Strassen vom 2. Februar 1964 (SBG; BSG 732.11) 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 4 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG; BSG 155.21) 5 MERKLI/AESCHLIMANN/HERZOG, Kommentar zum bernischen VRPG, Bern 1997, Art. 65 N. 5 4 teilweise selber Bäume und Äste zurückgeschnitten. Nach Ablauf der Frist seien sie jedoch nicht darüber informiert worden, dass die ausgeführten Arbeiten angeblich ungenügend sein sollten. Diesbezüglich seien sie erst nach Erhalt der Kostenverfügung für die Ersatzvornahme in Kenntnis gesetzt worden.