5. Das Rechtsamt, das für die BVE gestützt auf Art. 7 OrV BVE1 die Beschwerdeverfahren leitet, führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten. Auf die Durchführung eines Beweisverfahrens wurde verzichtet. Soweit für den Entscheid wesentlich, wird auf die Rechtsschriften in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Die BVE prüft die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen. 1 Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 3