4. Gegen diese Entscheide erhoben die Beschwerdeführenden mit ihren in der Zeit vom 26. März bis 16. April 2003 eingereichten Eingaben Beschwerde bei der Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Sie beantragen sinngemäss, die vorinstanzlichen Kostenverfügungen seien aufzuheben. Die Gemeinde Bühl verzichtet in ihrem Schreiben vom 28. April 2003 auf eine eigene Stellungnahme.