1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die angefochtene Kostenverfügung der Gemeinde Eriswil vom 3. Februar 2003 wird bestätigt. Sie richtet sich an Frau F.________, Herrn D.________ und die Neue I.________ GmbH. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'400.-- werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Die Zahlungseinladung folgt, sobald 15 dieser Entscheid rechtskräftig wird. 3. Parteikosten werden keine gesprochen.