_ zwar auch in den Schlussbemerkungen, setzt sich aber nicht näher mit den Unterlagen und den Belegen der J.________ auseinander, die ihr zugestellt worden sind. Damit kommt sie ihrer Substanziierungspflicht nicht in genügender Weise nach. Die Kosten der J.________ werden daher von der BVE als genügend belegt betrachtet. b) Aufwendungen der Gemeindebehörden Ihre eigenen Aufwendungen hat die Gemeinde Eriswil mit Fr. 240.-- in Rechnung gestellt. Die Gemeindepräsidentin hat während der Ersatzvornahme drei Stunden und der Präsident der Baukommission neun Stunden (verrechnet mit je Fr. 20.--) vor Ort 14