Damit ergeben sich bei der Firma J.________ - ohne MWSt - Gesamtkosten von Fr. 25’270.50, inkl. MWSt betragen diese Kosten Fr. 27'191.05. Die J.________ hat im Beschwerdeverfahren diese Kosten teilweise belegt, teilweise näher begründet. So hat sie den Umstand, dass sie pro Tonne Entsorgungsmaterial höhere Kosten als von der Abnahmefirma in Rechnung gestellt berechnet, damit erklärt, dass in ihrem Preis auch noch Kosten für Sortierung, Bearbeitung, Umlad, Lagerung und Personal enthalten seien. Die Beschwerdeführerin bestreitet die Richtigkeit der Kosten der J.________ zwar auch in den Schlussbemerkungen, setzt sich aber nicht näher mit den Unterlagen und den Belegen der J.__