Es ist einzig die Rechtmässigkeit und Angemessenheit der Kostenverfügung zu überprüfen. Bei der Frage der Rechtmässigkeit ist insbesondere zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ersatzvornahme erfüllt waren und die gesetzlichen Verfahrensvorschriften bei der Durchführung beachtet wurden4. 4. Ersatzvornahme; Gesetzliche Regelung 4 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, N. 16 zu Art. 117 10