das Konkursverfahren ist bereits geschlossen. Die Verfügung wird deshalb im Falle der grundsätzlichen Bestätigung insofern zu korrigieren sein, als sie nun nur noch an Herrn D.________ und Frau F.________ sowie an die Neue I.________ GmbH zu richten sein wird. Bei diesen drei Personen handelt es sich um die ehemaligen Grundeigentümer (im Zeitpunkt, als die Wiederherstellungsverfügung erlassen wurde) und die heutige Grundeigentümerin. Wirtschaftlich betrachtet sind die beiden natürlichen Personen ohnehin identisch mit der GmbH.