Dokument Nr. 5 in den Vorakten der Gemeinde). Herr D.________ und Frau F.________ selber haben im Lauf des langen Verfahrens abwechselnd unter eigenem Namen, dann wieder unter dem Namen der B.________AG, später der I.________ GmbH gehandelt und Korrespondenz geführt. Unter diesen Umständen handelte die Gemeinde umsichtig, als sie die angefochtene Verfügung an alle bisherigen Akteure gerichtet hat. In der Zwischenzeit ist nun aber die B.________AG in Konkurs gefallen; das Konkursverfahren ist bereits geschlossen.