16. Das Rechtsamt hat die Gemeinde Eriswil aufgefordert, bei der Firma J.________ die Belege für die in Rechnung gestellten Entsorgungsgebühren einzuholen und dem Rechtsamt zukommen zu lassen. Die J.________ konnte diese Belege nicht liefern, weil sie gleichzeitig auch anderes Material entsorgen liess. Sie lieferte schliesslich zwei Zusammenstellungen: Eine über sämtliche Arbeiten, die ausgeführt wurden, die dafür verwendeten Fahrzeuge und die entsorgten Materialien (mit Liefer- bzw. Waagschein) und eine detailliertere für die entsorgten Materialien mit Angabe des Materials, des Gewichts, des Abnehmers und der Deponiegebühr.