12. Mit Brief vom 27. Dezember 2002 teilte die B.________AG der Gemeinde mit, sie habe zum Teil Waren abtransportieren lassen, die zum Eigengebrauch eingekauft worden seien und noch gebraucht worden wären. Er stellte eine Liste von Waren auf, deren Abhandenkommen bis zu diesem Datum festgestellt worden sei und behielt sich die Ergänzung der Liste vor. Am 30. Dezember 2002 folgte eine zweite Liste von „weggenommenen Waren“, am 6. Januar 2003 eine dritte.