8. Mehr als ein Jahre später, im Sommer 2002, sprachen zwei Nachbarn bei der Gemeinde vor und beschwerten sich darüber, dass auf dem Grundstück E.________ wiederum Abfall und Altmaterial gelagert werde. Zudem sei schon seit einiger Zeit ein Wohnwagen abgestellt, in dem ein Arbeiter wohne. Es würden viele lärmige Arbeiten auf dem Grundstück ausgeführt. Die Ruhezeiten würden nicht beachtet. Am 23. August 2002 erliess der Gemeinderat von Eriswil gegen Herrn D.________ und Frau F.________ eine Wiederherstellungsverfügung.