erklärte aber, es sei nicht die Erstellung eines Lagerplatzes geplant, man führe nur die Umgebungsarbeiten gemäss Baubewilligung vom 7. November 1997 aus. Die Gemeinde nahm danach den mündlich verfügten Baustopp zurück. Am Tag darauf fand ein Augenschein auf dem Baugrundstück statt, an dem die gleichen Personen anwesend waren. Es wurde u.a. erneut beschlossen, dass die Aushubarbeiten, die offensichtlich über das seinerzeit bewilligte hinausgingen, einzustellen seien und die Baugrube zu sichern sei. Das Protokoll des Augenscheins, in dem die Beschlüsse festgehalten sind, wurde Herrn D.________ zugestellt.