Die Gemeindevertreter erklärten, dass die Erstellung eines Lagerplatzes baubewilligungspflichtig sei und erliessen vor Ort eine mündliche Baueinstellungsverfügung. Am Nachmittag desselben Tages fand eine Besprechung zwischen der Gemeindepräsidentin, einem Gemeinderatsmitglied, dem stellvertretenden Gemeindeschreiber und Herrn D.________ statt. Die Gemeinde wies wiederum auf die Bewilligungspflicht eines Lagerplatzes hin. Herr D.________ erklärte aber, es sei nicht die Erstellung eines Lagerplatzes geplant, man führe nur die Umgebungsarbeiten gemäss Baubewilligung vom 7. November 1997 aus.