6. Am 11. Mai 2000 erteilte die Gemeinde Eriswil der Firma H.________ in Emmenmatt den Auftrag, die Räumung am 27. Mai 2000 vorzunehmen. Am 16. Mai 2000 teilte die B.________ AG der Gemeinde mit, sie werde das Material selbst bis zum 27. Mai 2000 wegräumen. Herr D.________ verfrachtete danach einen Teil des Materials in die halbfertige Lagerhalle, einen Teil lud er auf einen Lastwagenanhänger auf, den er aber auf dem Grundstück stehen liess. Die Firma H.________ zeigte sich in der Folge nicht bereit, das auf dem Lastwagenanhänger gelagerte Material wegzuräumen.