5. Mit Brief vom 20. Dezember 1999 teilte die Gemeinde Eriswil Herrn D.________ und Frau F.________ per Adresse B.________ AG mit, dass die von der BVE befristet erteilte Baubewilligung am 8. Dezember 1999 abgelaufen sei. Das gesamte Material sei daher bis Mitte Januar 2000 von der Parzelle zu entfernen. Andernfalls werde sie ohne weitere Verfügung zur Ersatzvornahme schreiten. Die B.________AG erhob gegen diese Mitteilung Beschwerde bei der BVE. Sie 4