Mit Brief vom 31. August 1998 teilte der Regierungsstatthalter der Gemeinde mit, die Lagerung des Materials gemäss Auflagen der BVE sei sicher zumutbar und möglich. Sie solle ihm innert Frist mitteilen, bis wann diese Massnahmen ausgeführt würden, auf eine Ersatzvornahme solle aber „möglichst verzichtet“ werden. Mit Brief vom 16. Oktober 1998 kam der Regierungsstatthalter auf diesen Ratschlag zurück.