4. Am 25. Mai 1998 intervenierten die Nachbarn bei der BVE wegen der Zustände auf dem Grundstück E.________. Die BVE leitete das Schreiben als baupolizeiliche Anzeige an die dafür zuständige Gemeinde weiter. Die Gemeinde erkundigte sich beim Regierungsstatthalter von Trachselwald, wie sie nun vorgehen solle, da er ihr doch seinerzeit geraten habe, sich möglichst gütlich zu einigen und die von der BVE angeordnete Ersatzvornahme nicht durchzuführen. Mit Brief vom 31. August 1998 teilte der Regierungsstatthalter der Gemeinde mit, die Lagerung des Materials gemäss Auflagen der BVE sei sicher zumutbar und möglich.