F.________ eine „letzte Frist“ bis zum 31. Januar 1998, um nun die Materialien ausserhalb des bewilligten Lagerplatzes wegzuräumen. Herr D.________ teilte daraufhin der Gemeinde mit, der ehemalige Lagerplatz sei nun eine Baustelle. Das meiste Eisen, das noch vorhanden sei, werde zum Bau der Halle verwendet werden. Das Eisen müsse dafür auf den oberen Teil der Parzelle umgelagert werden. Die Gemeinde machte daraufhin Herrn D.________ darauf aufmerksam, dass die Bedingungen und Auflagen der BVE unbedingt eingehalten werden müssten. Sie gewähre den Aufschub der Materialräumung bis zum Ablauf der Bewilligung für den Lagerplatz.