__ sämtliches Material, das ausserhalb der bewilligten Lagerflächen gelagert wurde, bis 31. Dezember 1997 zu entfernen. Gleichzeitig verfügte sie, dass spätestens zwei Jahre nach Abschluss des hängigen Baubewilligungsverfahren für den Neubau der Werk- und Lagerhalle sämtliches auf der bewilligten Fläche gelagertes Ausstellungs- und Eisenmaterial zu entfernen sei. Gleichzeitig verpflichtete die BVE die Gemeinde ohne weitere Verfügungen zur Ersatzvornahme zu schreiten, falls die Fristen von Herrn D.________ und Frau F.________ nicht eingehalten würden.