mit Baubeschwerde vom 21. Juni 1997 bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) an. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet, führte im August 1997 einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Dabei zeichnete sich eine Einigung ab. Die BVE bewilligte in der Folge das Baugesuch vom 29. Juli 1996 unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen und befristete diese Bewilligung auf zwei Jahre. Sie verpflichtete zudem Herrn D.________ und Frau F.________ sämtliches Material, das ausserhalb der bewilligten Lagerflächen gelagert wurde, bis 31. Dezember 1997 zu entfernen.