gross sein, die Materialien 3 m hoch gelagert werden. Die Nachbarn erhoben am 6. September 1996 Einsprache gegen das Bauvorhaben. Sie wiesen u.a. darauf hin, dass das Material schon jetzt auf einer grösseren Fläche gelagert werde, als in den Projektplänen eingezeichnet sei. Herr D.________ erklärte sich daraufhin in verschiedenen Gesprächen mit der Gemeinde damit einverstanden, einen Teil des Materials abzutransportieren und den Rest gemäss den Plänen zu lagern. Im Frühjahr 1997 teilte der Nachbar der Gemeinde mit, dass nun auch noch Verkaufstafeln aufgestellt worden seien. Am 10. April 1997 forderte die Gemeinde Eriswil Herrn D._____