c) Kein K-Objekt Der Genehmigungsbeschluss des Amts für Kultur für das Bauinventar Kirchenfeld- Brunnadern enthält den Hinweis, welche Objekte auch als solche des kantonalen Inventars (= sog. K-Objekte) gelten. Die Aufzählung im Genehmigungsentscheid deckt sich mit der Regelung in der Baugesetzgebung: Bei den K-Objekten handelt es sich um alle als "schützenswert" eingestuften Objekte, zudem alle als "erhaltenswert" eingestuften Objekte, die zu einer Baugruppe gehören oder innerhalb eines Ortsbildschutzperimeters liegen. Da das Gebäude C.________strasse 2 nicht zu einer Baugruppe gehört und auch nicht in einem Ortsbildschutzperimter liegt, handelt es sich dabei nicht um ein K-Objekt.