Diese Regelung sichert die Wahrung des rechtlichen Gehörs gegenüber den an dieser Frage interessiereten Parteien, insbesondere gegenüber den Schutzorganisationen. Würde nach der Inventarisierung ausserhalb eines Verfahrens mit Publikationspflicht, d.h. in einem Verfahren, an dem nur Grundeigentümer und Verwaltung beteiligt wären, über die Frage der tatsächlichen 6