Zustand der Bauzeit weitgehend erhalten." Unter dem Titel "Hinweise" ist dem Bauinventar zu entnehmen: "Aussenraum von gartendenkmalpflegerischem Interesse". Das Bauinventar "Kirchenfeld-Brunnadern" ist am 14. Dezember 1997 vom Kantonalen Amt für Kultur als neurechtliches Inventar im Sinne von Art. 10d BauG genehmigt worden. Die Genehmigung als neurechtliches Inventar hat zur Folge, dass dem Inventar die sog. "negative Wirkung" zukommt: Was nicht ins Inventar aufgenommen ist, gilt "definitiv" (d.h. bis zur nächsten Gesamtrevision des Inventars) nicht als Baudenkmal.