4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet, hat bei der Beschwerdeführerin angefragt, ob sie in Kenntnis der Vernehmlassung des Bauinspektorats der Stadt Bern an ihrer Beschwerde noch festhalte. In der Folge hat die Beschwerdeführerin mit der Stadt Bern Verhandlungen aufgenommen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Mit Schreiben vom 9. Juli 2003 hat sie dem Rechtsamt mitgeteilt, dass eine Einigung nicht möglich gewesen sei und dass sie an der Beschwerde festhalte.