Verfügung führte es aus, bei der Liegenschaft C.________strasse 2 handle es sich gemäss Bauinventar um ein erhaltenswertes Baudenkmal. Im Bauinventar sei zudem der Hinweis auf den "Aussenraum von gartendenkmalpflegerischem Interesse" enthalten. Bei Baudenkmälern gelte auch die Änderung der Umgebung als bewilligungspflichtig.