Auf einer an das Gebäude angrenzenden Teilfläche waren die Betonverbundsteine entfernt worden. Da die Beschwerdeführerin über keine Baubewilligung verfügte, erliess das Bauinspektorat der Stadt Bern am 28. März 2003 gegen die Beschwerdeführerin eine Baueinstellungsverfügung. In der 2