Die Baubewilligungsbehörde von Dotzigen hat der Beschwerdegegnerin am 12. Dezember 2001 eine kleine Baubewilligung erteilt für die Umnutzung der Tennishalle in eine Gewerbehalle. Die Voraussetzungen für das Einleiten eines Verfahrens zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes fehlen. Soweit der Beschwerdeführer sinngemäss verlangt, dass ein solches Verfahren eingeleitet wird, ist das Begehren abzuweisen. 5. Nichtigkeit der Baubewilligung vom 12. Dezember 2001 10