Gegen Verfügungen der Gemeindebehörden kann bei der zuständigen kantonalen Fachdirektion Verwaltungsbeschwerde erhoben werden (Art. 26 Abs. 2 KLSV). Kantonale Fachstelle für Industrie- und Gewerbelärm ist das KIGA (Art. 2 Abs. 1 Bst. c KLSV), zuständige kantonale Fachdirektion ist die Volkswirtschaftsdirektion. Rechtsmittelinstanz 8