Dem Schreiben des KIGA vom 27. Juni 2000 (S. 38 der Akten des Regierungsstatthalters von Büren Nr. 31/2000 zum Baugesuch der Beschwerdegegnerin vom 8. Juni 2000 für den Bau des Landi-Centers) kann entnommen werden, dass das Bauvorhaben weder vom Gesetz über Handel und Gewerbe, noch vom Gesetz über die Arbeit, Betriebe und Anlagen noch von der Verordnung über die Arbeit, Betriebe und Anlagen erfasst wird. Für den Vollzug der Vorschriften über die Sanierung des Betriebes der Beschwerdegegnerin ist somit die Gemeinde Dotzigen zuständig.