6. Gestützt auf mehrmalige Aufforderungen des Rechtsamtes reichte die Gemeinde Dotzigen am 2. Juni 2003 die Akten zum Baugesuch der Beschwerdegegnerin vom 29. November 2001 für die Umnutzung der Tennishalle ein. Die am Verfahren Beteiligten erhielten Gelegenheit, zum Beweisverfahren Stellung zu nehmen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen a. Die Baupolizeibehörde von Dotzigen ist auf die Anträge des Beschwerdeführers, ein 6 Baubewilligungsverfahren und ein lärmschutzrechtliches Sanierungsverfahren zu eröffnen, nicht eingetreten.