Aus dem Lärmuntersuchungsbericht der L.________ AG vom 17. Januar 2002 gehe hervor, dass nur einige wenige Gebäude entlang der J.________strasse und der K.________strasse wegen Überschreitung des Immissionsgrenzwertes betroffen seien. Aus dem Gutachten ergebe sich nicht, dass der Immissionsgrenzwert auch bei den Gebäuden entlang der E.________strasse, insbesondere beim Gebäude des Beschwerdeführers, überschritten werde.