Die Planungsarbeiten seien schon sehr weit vorgeschritten. Aufgrund des Baugesuchs der Beschwerdegegnerin vom 14. November 2001 habe die Baubewilligungsbehörde von Dotzigen mit Datum vom 12. Dezember 2001 auf Zusehen hin die Umnutzung der Tennishalle in eine Gewerbehalle bewilligt. Die vormalige Tennishalle diene heute primär als Zwischenlagerfläche und Bereitstellungsraum. Diese Nutzung habe keinen Mehrverkehr zur Folge. Der Beschwerdeführer habe an der Behandlung der vorliegenden Beschwerde sowie seines Gesuches um Erlass von Sanierungsmassnahmen kein Rechtsschutzinteresse.