5. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 19. Dezember 2002 auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventuell sei die Beschwerde abzuweisen. Sie bringt vor, dass zwischen Dotzigen, Büetigen, der Beschwerdegegnerin und dem Regionalverband Amt Erlach und östliches Seeland (EOS) mit Datum vom 21. Januar 2002 ein Planungsvertrag vorliege. Gegenstand dieses Planungsvertrages sei die Ausarbeitung einer Überbauungsordnung zur Erweiterung und Neuerschliessung des Betriebes der Beschwerdegegnerin. Die Planungsarbeiten seien schon sehr weit vorgeschritten.