4. Die Einwohnergemeinde Dotzigen beantragt in ihrer Stellungnahme vom 17. Dezember 2002 die Abweisung der Beschwerde. Zur Begründung bringt sie insbesondere vor, dass sie am 12. November 2001 einer provisorischen Umnutzung der Tennishalle auf Zusehen hin zugestimmt habe. Diese provisorische Bewilligung sei durch eine vom Gemeinderat Dotzigen verfügte Planungszone abgelöst worden.