Mit einem Eventualantrag verlangt er, dass die Gemeinde Dotzigen anzuweisen sei, ein lärmschutzrechtliches Sanierungsverfahren zu eröffnen. Zur Begründung bringt er vor, dass die Nutzungsänderung der ehemaligen Tennishalle zu Auswirkungen auf den Parkplatzbedarf führe. Die Nutzungsänderung könne durch die zu erwartende Kapazitätssteigerung zu einer deutlichen Mehrbelastung der Erschliessungsanlagen führen. Bereits heute genüge die E.________strasse als einzige strassenmässige Erschliessungsanlage für das gesamte Areal nicht mehr. Das Lärmgutachten L.___