3. Gegen diese Verfügung vom 17. Oktober 2002 hat der Beschwerdeführer Beschwerde erhoben. Mit dem Hauptbegehren verlangt er die Aufhebung der Verfügung. Die Gemeinde Dotzigen sei anzuweisen, für die Nutzungsänderung der ehemaligen Tennishalle ein Baubewilligungsverfahren zu eröffnen. Die Gemeinde Dotzigen sei zudem anzuweisen, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens emmissionsbegrenzende Auflagen oder Bedingungen anzuordnen. Mit einem Eventualantrag verlangt er, dass die Gemeinde Dotzigen anzuweisen sei, ein lärmschutzrechtliches Sanierungsverfahren zu eröffnen.