Mit Schreiben vom 17. Oktober 2002 teilte der Gemeinderat von Dotzigen dem Beschwerdeführer mit, dass er in seiner Sitzung vom 15. Oktober 2002 beschlossen habe, auf die baupolizeiliche Beschwerde sowie das Gesuch von Sanierungsmassnahmen nicht einzutreten. In den Erwägungen führt er aus, dass die Gemeinde Dotzigen am 12. Dezember 2001 der Beschwerdegegnerin die kleine Bewilligung für die Umnutzung der Tennishalle in eine Gewerbehalle auf Zusehen hin zugestimmt habe. Diese Zustimmung sei im Wissen erfolgt, dass die Planung der Beschwerdegegnerin vorangetrieben würde. Die provisorische Bewilligung sei durch die vom Gemeinderat am 17. Juli 2002 beschlossene Planungszone abgelöst worden.