Die Gemeinde Dotzigen hat mit Wirkung ab 25. Juli 2002 über das gesamte Areal der Beschwerdegegnerin eine zweijährige Planungszone gelegt. Zweck dieser Planungszone ist die Ausarbeitung der Überbauungsordnung, die Überprüfung der Nutzung und Gestaltung dieses Gebietes und die Erstellung einer Massnahmenplanung im Bereich Lärm- und Luftbelastung.