1. Zwischen dem Beschwerdeführer und der Beschwerdegegnerin ist ein Baubeschwerdeverfahren vor der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) hängig (Verfahren RA Nr. 110/2002/4). Angefochten ist die Gesamtbewilligung des Regierungsstatthalters von Büren vom 3. Dezember 2001 für den Neubau eines Ladens 2