1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Wiederherstellungsverfügung der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee vom 7. August 2002 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten werden auf Fr. 700.- bestimmt und der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald der vorliegende Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 13 3. Parteikosten werden keine gesprochen.