b) Die Beschwerdeführerin macht geltend, der heutige Standort des Zeltes sei ihr im Zusammenhang mit dem Bau des Uferweges durch den damaligen Projektleiter des Uferweges und heutigen Gemeindepräsidenten mündlich zugewiesen worden, worauf sie im Vertrauen darauf den betreffenden Platz habe ausebnen lassen. Dies habe ihr Kosten verursacht, sie sei daher in ihrem Vertrauen zu schützen. Die Gemeinde bestreitet demgegenüber die Abgabe einer derartigen Zusicherung durch die genannte Person vollständig.