Bewilligungspflichtig sind danach auch Nutzungen, die ohne bauliche Vorkehrungen auskommen, wenn diese derart erhebliche Auswirkungen auf Planung, Umwelt und Erschliessung haben, dass sie wie Bauten und Anlagen wirken. Die Baubewilligungspflicht soll der Behörde die Möglichkeit verschaffen, das Bauprojekt vor seiner Ausführung auf die Übereinstimmung mit der raumplanerischen Nutzungsordnung und der übrigen einschlägigen Gesetzgebung zu überprüfen.