5. Das Rechtsamt, das gestützt auf Art. 7 OrV BVE3 für die BVE die Beschwerdeverfahren leitet, führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten. Es holte zudem bei den Beteiligten ergänzende Auskünfte ein und gab ihnen Gelegenheit, sich zum Beweisergebnis zu äussern. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen zurückzukommen sein. II. Erwägungen 1. Die BVE prüft die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen.