4. Die Gemischte Gemeinde Oberried beantragt in ihrer Stellungnahme vom 20. September 2002 die Abweisung der Beschwerde. Sie hält fest, das gemeindeeigene Campingreglement bilde eine gültige gesetzliche Grundlage für ihre Verfügung. Der Gemeinderat suche eine Ausdehnung von „wildem Campieren“ wegen der damit zusammenhängenden visuellen Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes und wegen fehlender Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten zu verhindern. Im Rahmen der Stellungnahmen zum Beweisergebnis bestreitet sie zudem mit Eingabe vom 3. April 2003 3 die geltend gemachte mündliche Standortzuweisung durch den Gemeindepräsidenten.