9/11 BVD 110/2025/9 hätte bewilligt werden können (vgl. Erwägung 3d). Da nicht entscheidend ist, ob der Einbau vor 1974 stattgefunden hat, müssen auch keine Einvernahmen durchgeführt werden. Der diesbezügliche Beweisantrag wird abgewiesen. 4. Ergebnis und Verfahrenskosten