damit keinen Vertrauenstatbestand. Zudem wäre die Rechtswidrigkeit aufgrund der Planunterlagen für die Beschwerdeführerin bei gebotener Sorgfalt erkennbar gewesen.20 e) Die Stadt Biel hat im angefochtenen Entscheid die Anwendung von Art. 15 BauVB mit folgender Begründung verneint: