In ihrer Stellungnahme vom 15. Mai 2025 verweist die Stadt Biel darauf, dass die Feststellung des nicht baubewilligten Schlafzimmerfensters im Rahmen des vorliegenden Bewilligungsverfahrens und nicht im Rahmen eines gegen die Beschwerdeführerin gerichtetes Baupolizeiverfahren erfolgt 7/11 BVD 110/2025/9 sei. Daher habe der Beschwerdeführerin diesbezüglich vor Fällung des Bauentscheids nicht das rechtliche Gehör gewährt werden müssen.