Auch auf den Vertrauensschutz könne sie sich nicht stützen, da die Baupolizeibehörde erst im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens vom widerrechtlichen Fenster und Schlafzimmer erfahren habe und nicht verpflichtet sei, regelmässig nach widerrechtlichen Bauten/Bauteilen zu suchen. Zudem könne sich die Beschwerdeführerin nicht auf den Vertrauensschutz berufen, da das öffentliche Interesse an der Einhaltung baurechtlicher Bestimmungen gross sei.